In Zusammenarbeit mit Dr. med. Wiebke Gruber von AareMedizin organisieren wir jeweils je nach Anmeldung dienstags oder donnerstags Abends Botulinumtoxin A und Hyaluronsäurefiller Behandlungen zu Sonderkonditionen (Flyer). Die Injektionen werden von Dr. med. Wiebke Gruber* abgegeben, die über eine geeignete Qualifikation und entsprechende Erfahrung mit dieser Behandlung hat und über die erforderliche Ausstattung verfügt.
Der Preis für eine Botoxbehandlung beträgt pro Zone 350 CHF (statt 450 CHF) und für eine Hyaluronsäurebehandlung pro Spritze CHF 395 (statt CHF 495).
Dr. med. Wiebke Gruber, AareMedizin
Anmeldungen nehme ich im Studio oder per Mail entgegen. Die Plätze sind beschränkt.
* Botulinumtoxin-Präparate wurden von Swissmedic, gestützt auf Art. 23 HMG und Art. 40 der Arzneimittelverordnung (VAM; SR 812.212.21), aufgrund ihrer pharmakologischen und toxikologischen Wirkungen sowie der damit verbundenen Risiken für die Gesundheit der Patientinnen und Patienten in die Abgabekategorie A (verschärft verschreibungspflichtige Arzneimittel) eingeteilt und dürfen gemäss Art. 24 HMG in Verbindung mit Art. 41 VAM ausschliesslich auf ärztliche Verschreibung abgegeben werden. Ausserdem ist in der Fachinformation dieser Präparate ausdrücklich festgehalten, dass sie nur von Ärzten mit geeigneter Qualifikation angewendet werden dürfen, die die entsprechende Erfahrung mit dieser Behandlung haben und über die erforderliche Ausstattung verfügen. Da Kosmetikerinnen und Kosmetiker weder Medizinal Personen sind noch in der abschliessenden Aufzählung nach Art. 52 Abs. 2 Bst. a bis e VAM aufgeführt werden, sind sie nicht berechtigt zur berufsmässigen eigenverantwortlichen Anwendung von Botulinumtoxin-Präparaten oder anderer verschreibungspflichtiger Arzneimittel der Abgabekategorien A und B.